Wie beantwortet man Preisfragen, wenn es keinen Festpreis gibt?
Eine belastbare Grössenordnung mit Annahmen, Preisfaktoren und Gesamtkosten geben.
Die kurze Antwort
Nennt eine typische Bandbreite oder mehrere reale Beispielszenarien. Erklärt, welche Faktoren den Preis erhöhen oder senken, welche Leistungen enthalten sind und welche internen Aufwände oder Zusatzkosten entstehen können. Jedes Beispiel braucht Umfang, Datum, Währung, Mehrwertsteuer-Hinweis und Gültigkeitsgrenze. Wenn noch keine Zahl seriös möglich ist, erklärt konkret, welche Angaben für eine Berechnung fehlen.
«Preis auf Anfrage» zwingt Interessenten zu einem Gespräch, bevor sie wissen, ob ein Angebot grundsätzlich in ihren Rahmen passt. Ein individueller Preis ist deshalb kein Grund, jede Orientierung zurückzuhalten.
Eine vollständige Musterantwort
«Für eine Einführung mit bis zu zehn Nutzenden liegt unser Honorar typischerweise zwischen CHF 8'000 und CHF 14'000 exklusive Mehrwertsteuer. Enthalten sind Analyse, Einrichtung, Datenübernahme aus einer bereinigten Tabelle und zwei Schulungen. Zusätzliche Schnittstellen, unbereinigte Daten oder weitere Standorte erhöhen den Aufwand. Das Beispiel gilt für Projekte mit Start im Jahr 2026; eine verbindliche Offerte folgt nach der technischen Klärung.»
Gesamtkosten statt Einzelpreis
Trennt einmalige, laufende und interne Kosten. Zur Lizenz können Einführung, Migration, Schulung, Betrieb und Zeit interner Fachpersonen kommen. Nennt auch, welche Leistungen ausdrücklich nicht enthalten sind.
B2B und Konsumentenangebote unterscheiden
Für Preise gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten in der Schweiz zusätzliche Vorgaben, unter anderem zur Preisbekanntgabe und zu Zuschlägen. Die obige B2B-Musterantwort darf deshalb nicht ungeprüft auf einen Onlineshop oder eine Konsumentenwerbung übertragen werden.
Keine Lockbandbreite
Die untere Grenze muss für einen realistischen Fall der beschriebenen Zielgruppe erreichbar sein. Datiert Beispiele und aktualisiert sie bei Preis- oder Leistungsänderungen. Eine breite Spanne wird erst durch klare Preisfaktoren hilfreich.
Quellen und Vertiefung
- Preisbekanntgabeverordnung, Schweizerische Eidgenossenschaft, FedlexVorgaben zur Bekanntgabe tatsächlich zu bezahlender Preise bei Konsumentenangeboten.