Wie vergleicht man das eigene Angebot fair mit Alternativen?
Alle Optionen anhand derselben Entscheidungskriterien, Belege und Zeitstände beurteilen.
Die kurze Antwort
Definiert zuerst Zielgruppe, Anwendungsfall und Entscheidungskriterien. Vergleicht dann jede Option anhand derselben Kriterien und mit gleichwertigen, aktuellen Belegen. Nennt Stärken der Alternative ebenso wie Grenzen des eigenen Angebots. Legt Anbieterinteressen offen und erklärt, für welche Prioritäten welche Option besser passt. Vergleichende Werbung muss zudem richtig, nicht irreführend und darf nicht unnötig herabsetzend sein.
Ein fairer Vergleich darf zu einer Empfehlung führen. Er muss aber weiterhin eine vernünftige andere Entscheidung ermöglichen. Sonst ist er nur Werbung in Tabellenform.
Eine symmetrische Vorlage verwenden
Beschreibt für jede Option: geeigneter Einsatzbereich, Verantwortung beim Kunden, einmalige und laufende Kosten, Einführungsdauer, nötige Fähigkeiten, Abhängigkeiten, zentrale Grenzen und Quelle mit Prüfdatum.
Vergleicht nicht das eigene Komplettpaket mit dem Einstiegspreis einer Alternative oder eine aktuelle eigene Version mit veralteten Fremddaten.
Kriterien vor dem Ergebnis festlegen
Nehmt Kriterien aus realen Kundenentscheidungen und erklärt ihre Gewichtung. Eine kleine Standardlösung kann bei Geschwindigkeit gewinnen, eine individuellere Lösung bei Anpassbarkeit. Keine Option muss in jeder Kategorie überlegen sein.
Belege und Interessen sichtbar machen
Verwendet Herstellerdokumentation, öffentliche Preisangaben, nachvollziehbare Tests oder klar gekennzeichnete eigene Erfahrung. Nennt Eigentum, Provisionen, Partnerschaften oder das eigene Anbieterinteresse nahe bei der Empfehlung.
Rechtliche Prüfung bei konkreten Wettbewerbern
Das Schweizer Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb setzt Grenzen für irreführende, unrichtige, unnötig herabsetzende oder anlehnende Vergleiche. Bei namentlichen Wettbewerbern, Leistungsbehauptungen oder Kampagnen mit grosser Reichweite ist eine fachkundige Prüfung angemessen.
Quellen und Vertiefung
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Schweizerische Eidgenossenschaft, FedlexRechtlicher Rahmen für richtige, nicht irreführende und nicht unnötig herabsetzende Vergleiche.